Sehr wichtige Mitteilungen!!!
Liestal, 23.
Juli 2026
Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes
Feuerverbot im Freien.
Die ausbleibenden Niederschläge und warmen Temperaturen haben die
Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Im Kantonsgebiet gilt
neu die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb
verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein
absolutes Feuerverbot im Freien – das Feuerverbot umfasst neu somit auch das
Offenland und das Siedlungsgebiet.
Allgemeine Lage
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 3., 13. und 16. Juli 2026 hat
der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren
und Umwelt ergriffen. Die anhaltende Trockenheit und die fehlenden
Niederschläge haben die Brandgefahr auch im Siedlungsgebiet weiter erhöht.
Neu gilt im Kanton Basel-Landschaft die höchste
Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr). Aufgrund der vorliegenden
Prognosen muss zudem mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden.
Neue zusätzliche Massnahme Aufgrund der geschilderten Lage verfügt
der Kanton Basel-Landschaft per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf
folgende zusätzliche Massnahme:
• Es ist verboten, im Freien Feuer
zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills
im Siedlungsgebiet.
Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter
Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen
gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten.
Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Medienmitteilung vom 16. Juli 2026
• Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen
Kanton.
• Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen
auf Grünflächen, Stoppelfeldern,
Feldern und Wiesen.
• Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein
generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und
Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die
Birs und der Rhein.
Medienmitteilung vom 29. Juni 2026
• Ergolz: Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz
gilt von Sissach (ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein.
Medienmitteilung vom 25. Juni 2026
• Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von
Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese
gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben
werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder
Streichhölzer wegzuwerfen.
Medienmitteilung vom 24. Juni 2026
• Birs: Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie
Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.